Aktuelles
Technik entwickelt sich rasant – und wir halten Sie auf dem Laufenden. Unter „Aktuelles“ informieren wir Sie regelmäßig über spannende Neuerungen aus der Welt der Elektrotechnik.
Schauen Sie regelmäßig vorbei und entdecken Sie, wie wir gemeinsam die Energiewende gestalten können.
Gesetzliche Änderungen und Fördermöglichkeiten
Innovationen im Bereich Smart Home, PV und Energiemanagement
Sicherheitsthemen wie E-Check und moderne Schutzsysteme
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Mit Inkrafttreten der Regelungen zum 01.01.2024 steht die Energiebranche vor entscheidenden Veränderungen: Bestimmte Großverbraucher im Haushalt müssen fortan als steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE) ausgeführt werden. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Netzsteuerung zu ermöglichen und Engpässe im Stromnetz zu vermeiden, ohne die Versorgungssicherheit für Privatpersonen zu gefährden.
Rechtlicher Hintergrund §14a EnWG
Das Energiewirtschaftsgesetz (§14a EnWG) verpflichtet seit Anfang 2024 Betreiber*innen bestimmter elektrischer Großverbraucher zur Umsetzung steuerbarer Funktionen. Sofern eine Netzüberlastung droht, kann der zuständige Netzbetreiber die Leistung temporär begrenzen. Für jede steuerbare Einrichtung muss mindestens 4,2 kW verfügbar bleiben; ist dies technisch nicht möglich, kann die komplette Abschaltung erfolgen. Der Haushaltsstrom im Allgemeinverbrauch ist hiervon ausgenommen.
Wichtig: Netzanschlüsse für diese Geräte dürfen nicht verweigert werden. Zusätzlich bestehen abgestufte Möglichkeiten zur Reduzierung der Netzentgelte.
Betroffene Verbrauchseinrichtungen
Die Verordnung umfasst folgende private Geräte und Systeme:
Ladepunkte für Elektrofahrzeuge / Wallboxen
Wärmepumpen inkl. Zusatzheizung
Anlagen zur Raumkühlung
Batteriespeicher
Technische Besonderheiten
Diese Geräte zeichnen sich durch hohe Leistungsaufnahme und eine flexible Steuerbarkeit aus, wodurch sie ideal in moderne Lastmanagement-Konzepte integriert werden können.
Mögliche Steuerungswege
Die technische Umsetzung kann auf zwei Wegen erfolgen:
Direktsteuerung: Das Gerät wird unmittelbar auf den vorgegebenen Leistungswert geregelt (mindestens 4,2 kW). Ist eine stufenlose Leistungsregelung nicht möglich, kann aus technischen Gründen eine vollständige Abschaltung erfolgen.
Steuerung über EMS/LMS: Moderne Energie- oder Lastmanagementsysteme ermöglichen eine dynamische Vorgabe zwischen 4,2 kW und Volllast, gesteuert nach den aktuellen Netzvorgaben. Die Integration dieser Systeme sorgt für eine flexible Anpassung und einen optimierten Energieeinsatz.
Hinweise zum Zählerplatz und Installation
Je nach Netzgebiet und örtlichen Vorgaben kann eine Nachrüstung zusätzlicher Komponenten im Zählerschrank erforderlich sein. Im Zuge der Umsetzung ist zu prüfen, ob der vorhandene Zählerplatz den aktuell gültigen Anforderungen gemäß VDE-Normen sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz entspricht. Erfüllt der Zählerplatz diese Anforderungen nicht, sind die notwendigen Maßnahmen zur fachgerechten Anpassung oder vollständigen Erneuerung umzusetzen. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Optionen zur Netzentgeltreduzierung
Je nach Netzbetreiber und technischer Umsetzung stehen verschiedene Module zur Verfügung:
Modul 1 (Standard-Modul): Bei der pauschalen Reduzierung gibt es eine Netzentgeltreduzierung von ca. 120 bis 180 Euro pro Jahr. Diese variiert je nach Netzgebiet, und wird mit der jährlichen Stromrechnung verrechnet.
Modul 2 Dieses Modul sieht aktuell eine 60-prozentige Reduzierung der Netzentgelte für jede Kilowattstunde vor, die in eine steuerbare Verbrauchseinrichtung fließt. Dafür wird ein zusätzlicher Zähler benötigt, für den aber keine Grundgebühr für die Netzentgelte berechnet wird. Dieses Modul empfiehlt sich ab ca. 2.900 kWh Jahresenergiebedarf (Netzbezug) für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Modul 3 (Nur in Kombination mit Modul 1): Hier werden zeitlich variable Netzentgelte gewährt. Hier gibt es über den Tag verteilt unterschiedlich hohe Netzentgelte, über Niedriglasttarife bis hin zu Hochlasttarifen. Daher sollte hier ein zusätzlicher Zähler eingeplant werden, da sonst der komplette Netzbezug (auch der Haushaltsstrom) in die jeweiligen Tarife wechselt. Dies kann sich negativ auf die Stromkosten auswirken. Bitte beachten: Unterschiede pro Netzbetreiber sind möglich. Wir informieren Sie über Ihre Gegebenheiten in Ihrer Region.
Fazit
Die Vorgaben nach §14a EnWG schaffen die Grundlage für eine flexible und zukunftssichere Energienutzung. Durch die Einbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen werden Netzengpässe vermieden, während Betreiber*innen von attraktiven Netzentgeltmodellen profitieren können. Wir von Streil-Elektrotechnik unterstützen Sie gerne bei der Planung und technischen Umsetzung unter Einhaltung der geltenden Normen.
